Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte beachten Sie folgende Geschäftsbedingungen (AGB), die für alle Fortbildungsangebote der „Stiftung Europäische Akademie für psychosoziale Gesundheit und Integrative Therapie“ (SEAG) gelten und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Anmeldung und Teilnahme

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Bei den mehrteiligen Weiterbildungen gilt Ihre Anmeldung für alle Kursabschnitte. Mitteilungen über Zusagen, Wartelisten und Absagen erfolgen schriftlich. Eine Teilnehmerauswahl nach fachlichen Kriterien behält sich die SEAG vor. Sollte wegen zu geringer Teilnehmeranzahl ein Weiterbildungslehrgang oder ein einzelnes Seminar nicht zustande kommen, behält sich die SEAG eine kurzfristige Absage oder Verschiebung vor, d.h. spätestens 4 Wochen vor Beginn des Lehrgangs bzw. des Seminars. Im Hinblick auf Inhalt und Ablauf der einzelnen Kurse und auf die Mitwirkung von Referenten behält sich die SEAG sachlich erforderliche und zumutbare Anpassungen vor. Die SEAG behält sich curriculare Änderungen vor, jedoch nicht während eines laufenden Weiterbildungslehrgangs. Es gelten jeweils die Bedingungen und Bestimmungen, die zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung veröffentlicht sind. Davon ausgenommen sind Anpassungen, die sich im Rahmen der Akkreditierung des Lehrgangs beim BAG zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen als notwendig erweisen. Sie werden auch im Interesse der WeiterbildungskandidatInnen umgesetzt, die mit dem Abschluss ihre eidgenössische Anerkennung erwerben.

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine normale, zum Teil erhöhte psychische und körperliche Belastungsfähigkeit erwartet.

2. Unterkunft

Für Seminare in Bildungshäusern reserviert die SEAG ein Zimmerkontingent für alle TeilnehmerInnen (in der Regel Einzelzimmer). Sind innerhalb eines Kontingents unterschiedliche Zimmerkategorien verfügbar, haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, eine Wunschkategorie anzugeben. Die Zimmer werden nach Verfügbarkeit vergeben und es besteht kein Anspruch auf die Wunschkategorie.

Die Gebühren für Kost und Logis sind von den WeiterbildungskandidatInnen direkt mit dem Bildungshaus zu begleichen.

Im Falle einer Nicht-Teilnahme an einem Seminar sind die TeilnehmerInnen verpflichtet, das Bildungshaus direkt über die Zimmer-Annullation zu informieren. Allfällig entstandene Annullationskosten gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen. Die SEAG empfiehlt, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

Eine Verlegung des Seminarortes durch die Veranstalterin ist vorbehalten. Abweichungen in den Pensionspreisen gehen sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten der TeilnehmerInnen.

3. Gebührenübersicht

Es gelten die für den jeweiligen Weiterbildungslehrgang ausgewiesenen Gebühren. Die entsprechende Übersicht erhält der Weiterbildungskandidat/die Weiterbildungskandidatin mit dem Weiterbildungsvertrag.

Die Gebührenordnung ist für die Lehrbeauftragten der SEAG verbindlich.

Die aktuellen Gebühren und Regelsätze sind in der aktuellen Kostenaufstellung veröffentlicht.

In Härtefällen (z.B. Arbeitslosigkeit) kann beim Weiterbildungsausschuss Ermässigung beantragt werden.

4. Zahlungsweise

Ca. 6 Wochen vor Semesterbeginn erhalten die TeilnehmerInnen eine Rechnung mit Zahlungstermin. Diese ist vor Beginn der ersten Veranstaltung zu begleichen. Für einzelne Veranstaltungen ausserhalb der in den Semestergebühren eingeschlossenen Seminare wird gleich verfahren. Bei verspäteter Zahlung werden Mahngebühren erhoben.

5. Bankverbindung

Raiffeisenbank St. Gallen

BIC RAIFCH22

Stiftung Europäische Akademie für

psychosoziale Gesundheit und Integrative Therapie

Konto 44 38 80.32

IBAN CH42 8080 8007 0927 6923 1

6. Rücktrittsrechte

Abmeldungen für einzelne Veranstaltungen müssen per E-Mail an info@integrative-therapie-seag.ch erfolgen.

Bei Abmeldungen für Veranstaltungen innerhalb eines Semesters entstehen keine Rückerstattungsansprüche.

Ein kostenfreier Rücktritt von Einzelveranstaltungen, die nicht in den Semestergebühren eingeschlossen sind (Einzelseminare, Einführungstage u.ä.), ist bis 4 Wochen (= 28 Tage) vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Nach Ablauf dieser Frist sind die vollen Gebühren zu bezahlen.

Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen können nicht verrechnet werden.

Eine Ausfallgebühr für Unterkunft und Verpflegung wird nur erhoben, wenn eine diesbezügliche rechtmässige Forderung des Seminarhauses gestellt wird.

7. Datenschutz

Die Verwaltung der Kurse wird über elektronische Datenverarbeitung abgewickelt. Die von der SEAG erfassten Daten unterliegen dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Damit Sie gegebenenfalls die Anreise gemeinsam organisieren können, werden die Adressen der zum gleichen Kurs Anreisenden untereinander mitgeteilt. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie dies bitte der SEAG vor Beginn der Weiterbildung bzw. vor Veranstaltungsbeginn mit. Ebenfalls wird Name und Adresse zur Reservation von Zimmern den Bildungshäusern mitgeteilt.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Verantwortlichen Organisation für den postgradualen Lehrgang in Integrativer Psychotherapie ist ein umgrenzter Datenaustausch mit der FSP notwendig, mit dem sich die WeiterbildungskandidatInnen per Vertrag einverstanden erklären.

8. Korrespondenz

Die SEAG führt ihre Korrespondenz weitgehend per E-Mail. Die von Ihnen auf dem Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse wird daher als verbindlich behandelt. Bitte teilen Sie uns allfällige Änderungen mit. Ebenso bitten wir um die Mitteilung von allfälligen Änderungen der Postadresse.

9. Haftung

Die SEAG übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10. Liegengebliebene Gegenstände

Für liegen gebliebene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Nachsendungen sind nur nach Absprache gegen Erstattung der Versandkosten möglich.

11. Haftung für Mängel

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Leistungen zählt, haftet die SEAG maximal bis zur Höhe der Seminargebühren.

a. Alle diejenigen Leistungen sind nach Wahl der SEAG unentgeltlich nachzubessern oder neue zu erbringen, die infolge eines in der Verantwortung der SEAG liegenden Umstandes, insbesondere wegen mangelhafter Ausführung erheblich beeinträchtigt wurden. Die Feststellung solcher Mängel muss der SEAG unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

b. Der/die WeiterbildungskandidatIn hat die ihm/ihr obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Wenn die Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin nur zurückgehalten werden, wenn über die Berechtigung der Mängelrüge kein Zweifel bestehen kann.

c. Zur Mängelbeseitigung hat der/die WeiterbildungskandidatIn der SEAG die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die SEAG von der Mängelhaftung befreit.

12. Sonstige Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Weiterbildungskandidaten/ der Weiterbildungskandidatin aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

13. Unfallversicherung

Der/die WeiterbildungskandidatIn erklärt, für sich eine Unfallversicherung abgeschlossen zu haben.

14. Nutzungsvorbehalt

Die SEAG erhält das Nutzungsrecht an Gegenständen und Arbeitsergebnissen, die in den Kursen als Gruppenarbeiten und mit den Materialien der Akademie erstellt worden sind.

15. Einrichtungsgegenstände

Die Räume und die Einrichtung der Seminarräume sind pfleglich zu behandeln. Mängel und Schäden müssen unverzüglich der Seminar-Leitung angezeigt werden. Im Übrigen gelten die Regeln der jeweiligen Hausordnung des Gastgeberhauses.

16. An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Teilnehmer/innen.

Die SEAG behält sich in begründeten Situationen vor, ein Seminar örtlich oder/und zeitlich zu verschieben. Sie haftet nicht für allfällige Zusatzkosten, welche den TeilnehmerInnen daraus entstehen, und empfiehlt den Seminar-TeilnehmerInnen deshalb, jeweils eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

Winkel, 07.11.2022